Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitnahme und Verwendung von privaten Geräten

Die Mitnahme und Verwendung von privaten Geräten mit erheblicher Hitzeentwicklung, von welchen aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Brandgefahr und damit eine Gefährdung des Heimbetriebs ausgehen kann, ist den Schülern nur mit Zustimmung des Heimleiters gestattet.