Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Heimordnung

Heimordnung

Die Bestimmungen des ersten Abschnittes über die Schulordnung gelten sinngemäß für die Schülerheime, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.