2. Abschnitt
Heimordnung
Heimordnung
Die Bestimmungen des ersten Abschnittes über die Schulordnung gelten sinngemäß für die Schülerheime, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Heimordnung
Heimordnung
Die Bestimmungen des ersten Abschnittes über die Schulordnung gelten sinngemäß für die Schülerheime, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.