Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang, Prüfungsstoff und Zeitpunkt der Eignungsprüfung

(1) Im Rahmen der Eignungsprüfung sind jeweils eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in folgenden Prüfungsgegenständen abzulegen:

1. Deutsch,

2. Mathematik und

3. Lebende Fremdsprache.

(2) Bei der Aufgabenstellung ist auf den Lehrplan der achten Schulstufe der allgemeinen Schulpflicht Bedacht zu nehmen.

(3) Die Prüfungstermine sind von der Schulleitung festzusetzen.