Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

EINSTUFUNGSPRÜFUNG

Ansuchen zur Prüfung

(1) Der Bewerber muß mündlich oder schriftlich beim Schulleiter um Zulassung zur Einstufungsprüfung ansuchen.

Die folgenden Unterlagen sind vorzulegen:

- Geburtsurkunde

- Zeugnisse bzw. Schulbesuchsbestätigungen ab dem 14. Lebensjahr

(2) Bewerber für die Einstufungsprüfung für landwirtschaftliche Berufsschulen müssen den Abschluß eines verkürzten Lehrverhältnisses nachweisen. Anderenfalls dürfen sie nicht zugelassen werden.