Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Prüfungsform

Die Prüfung muß

- in Deutsch und Mathematik schriftlich und mündlich,

- in den anderen Prüfungsgegenständen mündlich

abgelegt werden.

Kurze schriftliche und/oder graphische Aufgaben dürfen gestellt werden.