Prüfungsform
Die Prüfung muß
- in Deutsch und Mathematik schriftlich und mündlich,
- in den anderen Prüfungsgegenständen mündlich
abgelegt werden.
Kurze schriftliche und/oder graphische Aufgaben dürfen gestellt werden.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfungsform
Die Prüfung muß
- in Deutsch und Mathematik schriftlich und mündlich,
- in den anderen Prüfungsgegenständen mündlich
abgelegt werden.
Kurze schriftliche und/oder graphische Aufgaben dürfen gestellt werden.