Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Oktober 1968, mit der ein Teil des Rosaliengebirges zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird (Landschaftsschutzverordnung - Forchtenstein-Rosalia), LGBl. Nr. 17/1968, wird aufgehoben.