Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Land- und Forstwirtschaft

Die zeitgemäße, nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt von den Bestimmungen des , 3, 4 und 5 unberührt, sofern kein Eingriff vorliegt, der dem Schutzgegenstand () oder dem Schutzzweck () entgegen steht oder den Naturhaushalt nachteilig beeinträchtigt.