Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligungspflichtige Vorhaben

Folgende Vorhaben bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung:

1. die Errichtung und Änderung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere von Straßen und Wegen, die nicht den Bestimmungen des Forstgesetzes BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2004, unterliegen;

2. das Aufforsten von Grundstücksflächen, die nicht den Bestimmungen des Forstgesetzes BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2004, unterliegen;

3. die Neuanlage von Christbaumkulturen und Obstplantagen in Spindel- oder Spalierform oder als Niederstammkultur;

4. die Errichtung von Anlagen für Zwecke des Montainbike- und Radcrosssports oder ähnlicher Sportarten abseits bestehender Wege.