Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Gebiet „Pöllauer Tal“, gelegen in den Gemeinden Pöllau, Saifen-Boden, Sonnhofen, Pöllauberg, Schönegg bei Pöllau und Rabenwald, alle im politischen Bezirk Hartberg, wird wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr.48 (Pöllauer Tal)“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 108/1981