Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der besonderen Charakteristik der Kulturlandschaft des geschützten Gebietes. Geschützt werden insbesondere:

– die grünlanddominierten unverbauten Freiflächen,

– die kulturhistorisch typischen Heuhütten in ihrer ursprünglichen landwirtschaftlichen Funktion,

– die Fließgewässer mit ihrer Uferbegleitvegetation und die Auwaldreste,

– die Altarme und Altarmreste,

– die Moorkomplexe und Feuchtwiesen,

– die Flurgehölze und

– die Lebensräume und Rückzugsgebiete für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.