Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Im Bereich der Soboth und des Radlpasses wird ein in den Gemeinden Soboth, Aibl, Großradl und St. Oswald ob Eibiswald gelegenes Gebiet, das einerseits von Wiesen und Wäldern in einer großräumigen Waldlandschaft und andererseits von Grünlandnutzung und kleinräumigen Streuobstwiesen geprägt ist, zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Soboth – Radlpass“ bezeichnet.