Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit. Geschützt werden insbesondere:

– die natürlichen und naturnahen Landschaftselemente, insbesondere die alpinen Matten,

– die Bereiche der Kampfwaldzone,

– die morphologischen Besonderheiten, insbesondere die im Bereich des Stuhlecks südlich gelegenen Kare,

– die Bereiche der bergbäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere die Wiesen, Weiden und Hutweiden,

– die Fließgewässer mit ihrer Begleitvegetation,

– die Lebensräume und Rückzugsgebiete für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.