Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Im Bereich des Stuhlecks und der Pretul wird ein in den Gemeinden Ganz, Langenwang, Spital am Semmering, Ratten und Rettenegg gelegenes Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr. 22, Gebiete des Stuhlecks und der Pretul“ bezeichnet.