Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 17. Juni 1974, LGBl. Nr. 59, über die Erklärung des Gebietes Loser–Bräuning–Zinken zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen) außer Kraft.