Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausschluß der Förderung

Der Ankauf nachstehender Maschinen bzw. Geräte kann nicht gefördert werden:

1. neue oder nahezu neue Traktoren (z.B. Vorführmaschinen);

2. neue Ladewägen, Heupressen und sonstige Traktorzusätze;

3. Heizanlagen, ausgenommen Vorrichtungen zur emissionsarmen Energieerzeugung (z.B. Hackschnitzelanlagen), deren Ankauf nicht anderweitig in einer dem vergleichbaren Höhe gefördert wird.