Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höchstgrenzen und Darlehens-(Kredit-)Laufzeiten

(1) Die Darlehens-(Kredit-)Höchstbeträge, Rückzahlungszeiträume und Höchstgrenzen für den Zinsenzuschuß werden in folgender Höhe bzw. Dauer festgesetzt:

(Anm.: Tabelle ist nicht darstellbar.)