(1) Die in der Anlage 1 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen B erklärt.
(2) Die in der Anlage 2 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen L erklärt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Die in der Anlage 1 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen B erklärt.
(2) Die in der Anlage 2 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen L erklärt.