Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die in der Anlage 1 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen B erklärt.

(2) Die in der Anlage 2 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen L erklärt.