. Dem Landessportrat obliegt die Behandlung sämtlicher den Körpersport im Lande betreffenden Angelegenheiten, insbesondere
a) die Beratung der Landesregierung in allen Belangen des Sports,
b) die Unterstützung und Beratung des Stadtschulrates für Wien hinsichtlich der in den Schulen betriebenen Leibesübungen,
c) Unterstützung und Beratung von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Sporttreibenden,
d) die Unterstützung und Beratung der Sportverbände und Sportvereine bei der Planung und Errichtung von Sportstätten, beim Erwerb oder der Bestandnahme von Grundflächen zur Sportausübung und bei der Sicherung des Bestandes vorhandener Sportstätten,
e) die Durchführung von Veranstaltungen der Landessportorganisation,
f) die Übertragung der Durchführung von Veranstaltungen der Landessportorganisation an Landessportfachvertretungen, Verbände und Vereine,
g) die Erstattung von Vorschlägen über die Verleihung des Sportehrenzeichens der Stadt Wien,
h) die Koordinierung der Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Sports,
i) die initiative Ausarbeitung von Plänen und Vorschlägen für die Landesregierung zur Verwirklichung der in genannten Zwecke,
j) die Erstellung des Budgets für die Landessportorganisation und die Genehmigung des Jahresrechnungsabschlusses,
k) die Entscheidung über den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Landessportorganisation,
l) die selbständige Antragstellung auf Gewährung von Subventionen für die Landessportorganisation,
m) die Gewährung von Beihilfen an die Sportverbände und Sportvereine des Landes sowie an Veranstalter von sportlichen Wettkämpfen aus Mitteln der Landessportorganisation,
n) die Errichtung, Organisation und Führung von Landessportschulen zur Heranbildung und Fortbildung von Funktionären und zur Ausbildung von Sportlern, wobei die näheren Bestimmungen über die Errichtung der Landessportschulen einer gesonderten gesetzlichen Regelung vorbehalten bleiben, und
o) die Entscheidung über den Beitritt der Landessportorganisation Wien zu nationalen und internationalen Organisationen.
