Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Geldmittel für die Erreichung der Ziele der Landessportorga­nisation werden beschafft:

a) durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation und freiwillige Erträgnisanteile anderer sportlicher Veranstaltungen nach Vereinbarung mit den im genannten Vereinen und Verbänden,

b) durch Erträgnisse aus den Vermögenschaften der Landessportorganisa­tion,

c) durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen und

d) durch Subventionen.