. Die Geldmittel für die Erreichung der Ziele der Landessportorganisation werden beschafft:
a) durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation und freiwillige Erträgnisanteile anderer sportlicher Veranstaltungen nach Vereinbarung mit den im genannten Vereinen und Verbänden,
b) durch Erträgnisse aus den Vermögenschaften der Landessportorganisation,
c) durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen und
d) durch Subventionen.
