Der Zentralausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen zu wählen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Zentralausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen zu wählen.