Verstoß gegen die Benutzerordnung
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die Benutzung des Archivgutes des Landesarchivs gemäß des Salzburger Archivgesetzes eingeschränkt oder versagt werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verstoß gegen die Benutzerordnung
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die Benutzung des Archivgutes des Landesarchivs gemäß des Salzburger Archivgesetzes eingeschränkt oder versagt werden.