Haftung
Die Vorarlberger Landesbank-Holding haftet für alle Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Haftung
Die Vorarlberger Landesbank-Holding haftet für alle Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB.