Verwaltungsabgaben werden mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft des Bescheides fällig, mit dem sie festgesetzt wurden.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwaltungsabgaben werden mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft des Bescheides fällig, mit dem sie festgesetzt wurden.