Strafbestimmung
Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 750,- Euro zu bestrafen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmung
Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 750,- Euro zu bestrafen.