Kundmachung der Wahlergebnisse
Der Zentralwahlleiter hat das von den Dienststellenwahlkommissionen ermittelte Ergebnis der Wahl der Dienststellenpersonalvertretungen und das von der Zentralwahlkommission ermittelte Ergebnis der Wahl der Zentralpersonalvertretung (die Feststellungen nach , die Anzahl der auf die einzelnen Wählergruppen entfallenen Mandate sowie die Namen der Wahlwerber, denen Mandate zugewiesen wurden, und die Namen der zugehörigen Ersatzmitglieder) im Bote für Tirol kundzumachen.
