Der Landespersonalausschuß ist, soweit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und den Dienststellenausschüssen zu wählen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Landespersonalausschuß ist, soweit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und den Dienststellenausschüssen zu wählen.