*) Schlussbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 8/2018
Für den Fall, dass der Teilsatz über die Mitwirkung im nicht kundgemacht werden kann, ist das Gesetz über eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes, LGBl.Nr. 8/2018, ohne diesen Teilsatz kundzumachen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 8/2018
Weitere Inhalte
LGBl.Nr. 42/1994: Neukundmachung
