Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Versorgungsräume, Versorgungssektoren

(1) Für die Planung des Versorgungssystems wird das Landesgebiet in zwei Versorgungsräume eingeteilt. Diese werden in sechs Versorgungssektoren unterteilt.

(2) Versorgungsraum Nord:

Zu diesem gehören folgende Versorgungssektoren:

– Versorgungssektor 1 mit dem politischen Bezirk Liezen,

– Versorgungssektor 2 mit den politischen Bezirken Judenburg, Knittelfeld und Murau;

– Versorgungssektor 3 mit den politischen Bezirken Bruck an der Mur, Leoben und Mürzzuschlag.

Versorgungsraum Süd:

Zu diesem gehören folgende Versorgungssektoren:

– Versorgungssektor 4 mit den politischen Bezirken Graz-Stadt, Graz-Umgebung und Voitsberg;

– Versorgungssektor 5 mit den politischen Bezirken Fürstenfeld, Hartberg und Weiz;

– Versorgungssektor 6 mit den politischen Bezirken Deutschlandsberg, Feldbach, Leibnitz und Radkersburg.