Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Tarife für die außerhalb des Amtes vorgenommene Prüfung eines Fahrzeuges für Genehmigungen und Bewilligungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012, betragen

1.

für jeden Omnibus oder jeden Omnibusanhänger oder jedes Gelenkkraftfahrzeug

24,00

2.

für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen

10,00

3.

für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen

30,00

4.

für jedes Kraftrad

5,00