Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit der Landesregierung

Die Berechnung und elektronische Eingabe sämtlicher Bezüge, ausgenommen die elektronische Eingabe der Vergütung für Mehrdienstleistungen gemäß , wird von der Landesregierung vollzogen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018