Gebarung
Der Aufwand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer wird gedeckt durch
a) Kammerbeiträge,
b) Zuwendungen aller Art und
c) Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebarung
Der Aufwand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer wird gedeckt durch
a) Kammerbeiträge,
b) Zuwendungen aller Art und
c) Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen.