Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebarung

Der Aufwand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer wird gedeckt durch

a) Kammerbeiträge,

b) Zuwendungen aller Art und

c) Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen.