Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Falle der gleichzeitigen Durchführung der Wahlen der Kammerräte und der Befragung der Kammerzugehörigen sind alle verfahrensrechtlichen Maßnahmen getrennt durchzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1994, LGBl. Nr. 25/2000