Wahlkreis, Wahlkörper, Mandatszahl
Für die Landarbeiterkammerwahl bildet das ganze Landesgebiet einen Wahlkreis und besteht für alle Wahlberechtigten ein einheitlicher Wahlkörper. Die Zahl der Mitglieder der Vollversammlung und somit der Mandate beträgt 16.
