Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahl der Mitglieder der Vollversammlung

(Landarbeiterkammerwahl)

Die Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg werden von den wahlberechtigten Kammermitgliedern durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt (Landarbeiterkammerwahl).