Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Petitions- und Beschwerderecht

Das Petitions- und das Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die und 77 sind sinngemäß anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2025