Petitions- und Beschwerderecht
Das Petitions- und das Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die und 77 sind sinngemäß anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2025
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Petitions- und Beschwerderecht
Das Petitions- und das Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die und 77 sind sinngemäß anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2025