Angelobung
Die Leiterin/Der Leiter des Landesrechnungshofes leistet vor Antritt ihres/seines Amtes dem Landtag die Angelobung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Angelobung
Die Leiterin/Der Leiter des Landesrechnungshofes leistet vor Antritt ihres/seines Amtes dem Landtag die Angelobung.