Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Notifizierung vor Beschlussfassung von Gesetzen

Gesetzesbeschlüsse über Gegenstände, die nach unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Regelungen einer Notifizierungspflicht unterliegen, dürfen erst gefasst werden, wenn den jeweiligen Verpflichtungen entsprochen ist.