D. Stellung der Mitglieder des Landtages
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
D. Stellung der Mitglieder des Landtages
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.