Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gesetzgebungsperiode des Landtages dauert - abgesehen vom Fall der vorzeitigen Auflösung des Landtages - vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet fünf Jahre, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Landtag zusammentritt.