3. Abschnitt
Gesetzgebung des Landes
A. Landtag
Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes, überwacht ihre Ausführung, bestellt die Landesregierung und wählt seine Vertretung im Bundesrat.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Gesetzgebung des Landes
A. Landtag
Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes, überwacht ihre Ausführung, bestellt die Landesregierung und wählt seine Vertretung im Bundesrat.