Überprüfung der Geschäftsführung der Landesregierung
Der Landtag ist befugt, die Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen und zu diesem Zweck alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Überprüfung der Geschäftsführung der Landesregierung
Der Landtag ist befugt, die Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen und zu diesem Zweck alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.