Anfechtung von Landesgesetzen durch Mitglieder des Landtages
Ein Drittel der Mitglieder des Landtages hat das Recht, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu beantragen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anfechtung von Landesgesetzen durch Mitglieder des Landtages
Ein Drittel der Mitglieder des Landtages hat das Recht, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu beantragen.