Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abgabenbefreiung

Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen und die Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.