Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen und die Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen und die Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.