*) Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 73/2025
Die Verpflichtungen gemäß und sind jedenfalls ab 28. Februar 2026 und jene gemäß und 3 sowie und 3 jedenfalls ab 28. August 2026 zu erfüllen.
*) Fassung LGBl.Nr. 73/2025
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 73/2025
Die Verpflichtungen gemäß und sind jedenfalls ab 28. Februar 2026 und jene gemäß und 3 sowie und 3 jedenfalls ab 28. August 2026 zu erfüllen.
*) Fassung LGBl.Nr. 73/2025