Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. Nr. L156 vom 21. Juni 1990, S. 14, umgesetzt.
