5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Ausnahmen
Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel erfordern, sind die und 5 nicht anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Ausnahmen
Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel erfordern, sind die und 5 nicht anzuwenden.