Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kurkommission

Hinsichtlich der die Kurkommission betreffenden Belange und Aufgaben wie beispielsweise Zusammensetzung, Delegierung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, Einberufung zu Sitzungen, Abstimmungen und Funktionsperiode ist unter Beachtung der Bestimmungen des 3. Abschnittes gemäß Bgld. HeiKuG vorzugehen.