Mittel
(1) Das Land fördert nach Maßgabe der im Voranschlag vorgesehenen Mittel.
(2) Eine mehrjährige Förderung ist möglich, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele () notwendig ist.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mittel
(1) Das Land fördert nach Maßgabe der im Voranschlag vorgesehenen Mittel.
(2) Eine mehrjährige Förderung ist möglich, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele () notwendig ist.