Die Vertragsparteien ermutigen und unterstützen den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Presseorganen beider Länder.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien ermutigen und unterstützen den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Presseorganen beider Länder.