Die Vertragsparteien begrüßen den Austausch und die Zusammenarbeit in den Bereichen Filmwesen, Rundfunk und Fernsehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien begrüßen den Austausch und die Zusammenarbeit in den Bereichen Filmwesen, Rundfunk und Fernsehen.